Lehenbrief
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1971
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
1546 März 11
Regest: Caspar Knap, wohnhaft zu Betzingen, bekennt, daß er zu einem steten Erblehen bestanden und empfangen hat von Lux Hierter und Hans Bier, Bürgern und Pflegern der armen Sondersiechen zu Reutlingen den Hof der genannten Armen zu Betzingen, welchen vormals Auberlin Heusel selig innegehabt und gebaut hat. Darein gehört:
Haus, Scheuer, Hofraiti und ungefähr 1 Mannsmahd Gartens, dabei gelegen, zu Betzingen im Dorf an Conrad Niefferlins Hofraiti und der Gemeind, ferner 9 1/2 Mannsmahd Wiesen und 37 Juchart und 1 Viertel Ackers in den 3 Zelgen.
Wiesen.
1 Mannsmahd auf Staudfuß zwischen der Armen Gut, das Jörg Truchsäß, und des Spitals zu Reutlingen Gut, das Martin Schmid innehat; stößt vorn auf Betzinger Gemeind
3 Viertel an Unhalden zwischen der Kapläne und der Spenden Gütern, die Hans Lamparther und Lutz Haintzman innehaben; stoßen unten auf Martin Schmid
1 Mannsmahd auf dem Kay, liegt in Betzinger Gemeind auf 3 Seiten und an der 4. Seite an des Heiligen Gut, das Ludwig Mayer innehat - 1 Mannsmahd im Hengstfurth an Betzinger Uchtat (= Auchtert = Weideplatz) und Dominicus Palmers zu Betzingen Wies, stößt oben an den Hans zu Wancken
1/2 Mannsmahd in Bonlanden, auf der einen Seite an Dutthans zu Utembrugk und auf der andern Seite an Bastin Gruwer daselbst, stößt oben auf des Heiligen Wies
3 Viertel auf Ruhenmad zwischen des Heiligen zu Betzingen Wies, die Ludwig Mayer innehat, und Conrad Niefferlins Lehenwies, die den Armen gehört; stößt unten auf Bastlin Gruwer zu Utenbrugk
1 Mannsmahd zu Hörloch zwischen der Armen und Anthoni Deckers Lehengütern, die Symon Sutter und Jorg Stechenfinger innehaben; stößt unten auf Benedict Greulichs Wies, die in des Spitals Hof gehört
2 1/2 Mannsmahd Baumgartens am Leyrenbach und der Preulgasse; stoßen an des Hans Fuchs Hofgut, das Hans Bugk innehat.
Zelg vor Tegerschlachter Höltzlin.
2 Juchart an den Brugkäckern zwischen des Spitals und der Armen Äckern, die Schirm(en) Heinz und Veit Körer bauen; stoßen unten auf den Erschenberg
1 1/2 Juchart auf dem Berg zwischen Benedict Greulichs und Ludwig Mayers Äckern, die dem Spital zu Reutlingen und dem Heiligen zu Betzingen gehören; stoßen unten auf Conlin Wolffs Eigen
1 Juchart zu unter Horloch, auf der einen Seite an der Wies von Michel Strigels Witib, auf der andern Seite an Peter Epps Witib; stößt unten und oben an die Gemeind
2 Juchart zu Hörloch zwischen Anthoni Deckers Acker, den Schirm(en) Jacob baut, und des Heiligen zu Betzingen Acker, den Ludwig Mayer innehat; stoßen unten auf den genannten Heiligen
3 Juchart ob dem Anwander zwischen der Armen Äckern, die Conrad Niefferlin und Claus Paur bauen; stoßen unten auf Anthoni Deckers Hofacker, den Jorg Stechenfinger innehat
1 Juchart bei dem Fuchsbau neben der Gaißmännin zwischen der Spenden Acker, den Ludwig Miller baut, und der Capläne Gut, das Hans Lamparther innehat; stößt unten auf Veit Körers den Spenden gehörigen Lehenacker
1 Juchart bei dem Fuchsbau zwischen den Äckern des Hans Fuchs und der Capläne zu Reutlingen, welche Hans Bugk und Hans Lamparther bauen; stößt unten auf Veit Körers Anwander
1/2 Juchart bei dem Fuchsbaum (!) zwischen Anthoni Deckers Gütern, die Jacob Schirm und Jörg Stechenfinger bauen; stößt vorn auf Hans Bugks Lehenacker
1 Juchart am Rynnerwyslin zwischen des Hans Fuchs Äckern, die Theus Körer und Hans Bugk bauen; stößt auf des Heiligen zu Betzingen Gut.
Zelg am Fallenbach und Braittenbach.
Ungefähr 6 1/2 Juchart zu Fallenbach zwischen Hans Lamparthers Acker, der den Caplänen gehört, und Anthoni Deckers Acker, den Jacob Schirm baut; stoßen unten auf Martin Schmids dem Spital gehörigen Lehenacker
1/2 Juchart, ein Anwander, zwischen Benedict Greulichs und Veit Körers Äckern, die dem Spital und den Armen gehören; stößt unten auf Hans Gutbrott zu Wanweyll
3 Viertel zu Fallenbach zwischen Hans Lamparthers Eigen und der Spenden Gut, das Ludwig Miller baut; stoßen oben auf Anthoni Deckers Acker, den Jörg Stechenfinger innehat
1 1/2 Juchart zu Beckenried, auf der einen Seite an Stefan Hypps zu Wanweyll Eigen und auf der andern Seite an Ludwig Millers den Spenden gehörigen Lehenacker; stoßen unten auf Conlin Wolffs Eigen
1 1/2 Juchart auch zu Beckenried zwischen Caspar Walthers und Michel Reichentzers zu Tegerschlacht Äckern; stoßen oben auf genannten Walther
2 Juchart am Umenhauser Weg zwischen des Spitals und der Spenden Lehenäckern, die Schirm(en) Heinz und Michel Fideller bauen; stoßen herfür an den Weg.
Zelg am Dietweg.
2 Juchart am Braittenbach hinauf und auf der andern Seite an Ludwig Millers Acker, der den Spenden gehört; stoßen vorn an den genannten Bach
1 Juchart zwischen der Spenden Lehenacker, den Ludwig Miller baut, und dem Bebenhausischen Lehen, das Hans Sutter zu Reutlingen innehat; stößt oben an Claus Paurs eigenen Garten und liegt ein kleines Wiesbletzlein daran
1 Juchart am Stichacker zwischen den Äckern des Hans Fuchs und der Capläne zu Reutlingen, die Theus Körer und Hans Lamparther bauen; stößt oben auf Jacob Schirms Eigen
3 Juchart, genannt der Anwander, auf der einen Seite an der Capläne und der Armen zu Reutlingen Äckern, die Hans Lamparther und Jörg Truchsäß bauen, auf der andern Seite an Theus Körers Acker, der in den Hof des Hans Fuchs gehört; stoßen oben an Dietweg
3 Juchart zu Wackersbrunnen zwischen Paule Scherers Eigen und der Capläne zu Reutlingen Lehenacker, den Hans Lamparther baut, stoßen unten auf Hans Lamparthers Lehenwies
1 1/2 Juchart auch zu Wackersbrunnen zwischen Ludwig Rösers zu Sickenhausen Lehenwies und des Spitals Acker, den Schirm(en) Heinz baut; stoßen unten auf Michel Kochs zu Tegerschlacht Wies.
Caspar Knap hat den Hof zu Erblehen empfangen um das Drittel aller Frucht, das er, seine Erben und Nachkommen jährlich zu Landgarb zu geben haben. Sie haben die Kornfrüchte ohne Kosten der Armenpfleger abzuschneiden, in des Almusens Scheuer vor ihrem eigenen Teil zu führen, zu barnen (= aufzuschichten), desgleichen von anderen Früchten, wenn sie die in die Äcker dieses Guts säen, auch das Drittel zu geben und darin gar keine Gefahrlichkeit (= Betrug) noch Vorteil zu brauchen. Wenn der Maier schneiden will, soll er das den Armenpflegern 3 oder 4 Tage vorher zu wissen tun. Diese sollen dann einen Landgarber, dem sie Belohnung und der Maier zu essen zu geben haben, schicken, damit er ihrer Landgarbe warte und sie empfange. Der Maier soll den Armen ihr Drittel der Früchte, wenn sie auf ihre Kosten ausgedroschen werden, gen Reutlingen vor ihren Kasten führen ohne Kosten für sie, außer daß denen, die die Frucht bringen, ziemlich (= angemessen) zu essen und den Rossen Heu gegeben werden soll. Der Maier hat jährlich 3 Pfund 18 Schilling Wieszins zu geben, ferner eine Faßnachthenne auf die Faßnacht, 1 Viertel Eier auf Ostern und 2 Hühner auf den Herbst. Der Maier verpflichtet sich, den Hof mit allem Zubehör in guten Ehren und ziemlichem Bau zu Dorf und Feld zu halten, die Wiesen und Äcker zu reuten, zu säubern, zu vermachen, sie an keiner Stelle wüst liegen zu lassen, sondern mit Düngen und allem andern ordentlichen Bau zu rechter Zeit zu bewahren. Wenn die Maier ein Haus oder Scheuer auf dem Hof bauen wollen, sollen sie das Haus oder Scheuer mit einem Ziegeldach bedecken ohne Hilfe oder Zimmersteuer (= Beisteuer zum Bau) der Pfleger. Sie sollen Heu, Stroh, Mist und Kurzfutter des Hofs für seine Güter brauchen, nichts davon verkaufen noch anderswo verwenden. Wenn der Maier diese Verpflichtungen nicht einhält, so ist der den Armen nach Erkenntnis des Amtmanns und Gerichts zu Betzingen Abtrag zu tun (= Entschädigung zu leisten) schuldig. Der Hof darf nicht von Erbschaft wegen oder aus sonst einem Grunde zerteilt werden, sondern soll immer in einer Hand bleiben und von einem Maier gebaut werden. Der Maier darf die Lehenschaft dieses Hofes oder ein darein gehöriges Gut nicht versetzen, verkaufen, mit Gülten oder Zinsen beschweren oder irgend eine Änderung damit vornehmen ohne Willen der Lehenherrn. Der Maier kann die Lehenschaft Samenkaufs (= als ganze) verkaufen an einen, der den Pflegern gefällig und für einen Baumann aufzunehmen ist. Wenn die Pfleger und der Maier des neuen Maiers wegen uneins würden, so soll ein Erkenntnis von Schultheiß und Gericht zu Betzingen geschehen, ob der Käufer für einen Maier aufzunehmen sei oder nicht. Wird er für tauglich erkannt, so können die Pfleger ihm die Lehenschaft leihen oder sie, wie sie verkauft wäre, zu ihren Handen lösen, was ihnen füglich ist (= wie es ihnen paßt). So oft der Hof wegen Verkaufs oder Sterbens eines Maiers von einer Hand in die andere kommt, soll jedesmal der lebendig oder tot Abgehende 3 Pfund 18 Schilling Weglöse und der darauf Kommende ebensoviel Handlohn den Armen geben in Monatsfrist, den Hof empfangen und der Verschreibung zu leben Sicherung tun mit Brief oder Leut, wie es begehrt wird.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Der 4. Hof
Jetzo Auberlin Heuseler.
Haus, Scheuer, Hofraiti und ungefähr 1 Mannsmahd Gartens, dabei gelegen, zu Betzingen im Dorf an Conrad Niefferlins Hofraiti und der Gemeind, ferner 9 1/2 Mannsmahd Wiesen und 37 Juchart und 1 Viertel Ackers in den 3 Zelgen.
Wiesen.
1 Mannsmahd auf Staudfuß zwischen der Armen Gut, das Jörg Truchsäß, und des Spitals zu Reutlingen Gut, das Martin Schmid innehat; stößt vorn auf Betzinger Gemeind
3 Viertel an Unhalden zwischen der Kapläne und der Spenden Gütern, die Hans Lamparther und Lutz Haintzman innehaben; stoßen unten auf Martin Schmid
1 Mannsmahd auf dem Kay, liegt in Betzinger Gemeind auf 3 Seiten und an der 4. Seite an des Heiligen Gut, das Ludwig Mayer innehat - 1 Mannsmahd im Hengstfurth an Betzinger Uchtat (= Auchtert = Weideplatz) und Dominicus Palmers zu Betzingen Wies, stößt oben an den Hans zu Wancken
1/2 Mannsmahd in Bonlanden, auf der einen Seite an Dutthans zu Utembrugk und auf der andern Seite an Bastin Gruwer daselbst, stößt oben auf des Heiligen Wies
3 Viertel auf Ruhenmad zwischen des Heiligen zu Betzingen Wies, die Ludwig Mayer innehat, und Conrad Niefferlins Lehenwies, die den Armen gehört; stößt unten auf Bastlin Gruwer zu Utenbrugk
1 Mannsmahd zu Hörloch zwischen der Armen und Anthoni Deckers Lehengütern, die Symon Sutter und Jorg Stechenfinger innehaben; stößt unten auf Benedict Greulichs Wies, die in des Spitals Hof gehört
2 1/2 Mannsmahd Baumgartens am Leyrenbach und der Preulgasse; stoßen an des Hans Fuchs Hofgut, das Hans Bugk innehat.
Zelg vor Tegerschlachter Höltzlin.
2 Juchart an den Brugkäckern zwischen des Spitals und der Armen Äckern, die Schirm(en) Heinz und Veit Körer bauen; stoßen unten auf den Erschenberg
1 1/2 Juchart auf dem Berg zwischen Benedict Greulichs und Ludwig Mayers Äckern, die dem Spital zu Reutlingen und dem Heiligen zu Betzingen gehören; stoßen unten auf Conlin Wolffs Eigen
1 Juchart zu unter Horloch, auf der einen Seite an der Wies von Michel Strigels Witib, auf der andern Seite an Peter Epps Witib; stößt unten und oben an die Gemeind
2 Juchart zu Hörloch zwischen Anthoni Deckers Acker, den Schirm(en) Jacob baut, und des Heiligen zu Betzingen Acker, den Ludwig Mayer innehat; stoßen unten auf den genannten Heiligen
3 Juchart ob dem Anwander zwischen der Armen Äckern, die Conrad Niefferlin und Claus Paur bauen; stoßen unten auf Anthoni Deckers Hofacker, den Jorg Stechenfinger innehat
1 Juchart bei dem Fuchsbau neben der Gaißmännin zwischen der Spenden Acker, den Ludwig Miller baut, und der Capläne Gut, das Hans Lamparther innehat; stößt unten auf Veit Körers den Spenden gehörigen Lehenacker
1 Juchart bei dem Fuchsbau zwischen den Äckern des Hans Fuchs und der Capläne zu Reutlingen, welche Hans Bugk und Hans Lamparther bauen; stößt unten auf Veit Körers Anwander
1/2 Juchart bei dem Fuchsbaum (!) zwischen Anthoni Deckers Gütern, die Jacob Schirm und Jörg Stechenfinger bauen; stößt vorn auf Hans Bugks Lehenacker
1 Juchart am Rynnerwyslin zwischen des Hans Fuchs Äckern, die Theus Körer und Hans Bugk bauen; stößt auf des Heiligen zu Betzingen Gut.
Zelg am Fallenbach und Braittenbach.
Ungefähr 6 1/2 Juchart zu Fallenbach zwischen Hans Lamparthers Acker, der den Caplänen gehört, und Anthoni Deckers Acker, den Jacob Schirm baut; stoßen unten auf Martin Schmids dem Spital gehörigen Lehenacker
1/2 Juchart, ein Anwander, zwischen Benedict Greulichs und Veit Körers Äckern, die dem Spital und den Armen gehören; stößt unten auf Hans Gutbrott zu Wanweyll
3 Viertel zu Fallenbach zwischen Hans Lamparthers Eigen und der Spenden Gut, das Ludwig Miller baut; stoßen oben auf Anthoni Deckers Acker, den Jörg Stechenfinger innehat
1 1/2 Juchart zu Beckenried, auf der einen Seite an Stefan Hypps zu Wanweyll Eigen und auf der andern Seite an Ludwig Millers den Spenden gehörigen Lehenacker; stoßen unten auf Conlin Wolffs Eigen
1 1/2 Juchart auch zu Beckenried zwischen Caspar Walthers und Michel Reichentzers zu Tegerschlacht Äckern; stoßen oben auf genannten Walther
2 Juchart am Umenhauser Weg zwischen des Spitals und der Spenden Lehenäckern, die Schirm(en) Heinz und Michel Fideller bauen; stoßen herfür an den Weg.
Zelg am Dietweg.
2 Juchart am Braittenbach hinauf und auf der andern Seite an Ludwig Millers Acker, der den Spenden gehört; stoßen vorn an den genannten Bach
1 Juchart zwischen der Spenden Lehenacker, den Ludwig Miller baut, und dem Bebenhausischen Lehen, das Hans Sutter zu Reutlingen innehat; stößt oben an Claus Paurs eigenen Garten und liegt ein kleines Wiesbletzlein daran
1 Juchart am Stichacker zwischen den Äckern des Hans Fuchs und der Capläne zu Reutlingen, die Theus Körer und Hans Lamparther bauen; stößt oben auf Jacob Schirms Eigen
3 Juchart, genannt der Anwander, auf der einen Seite an der Capläne und der Armen zu Reutlingen Äckern, die Hans Lamparther und Jörg Truchsäß bauen, auf der andern Seite an Theus Körers Acker, der in den Hof des Hans Fuchs gehört; stoßen oben an Dietweg
3 Juchart zu Wackersbrunnen zwischen Paule Scherers Eigen und der Capläne zu Reutlingen Lehenacker, den Hans Lamparther baut, stoßen unten auf Hans Lamparthers Lehenwies
1 1/2 Juchart auch zu Wackersbrunnen zwischen Ludwig Rösers zu Sickenhausen Lehenwies und des Spitals Acker, den Schirm(en) Heinz baut; stoßen unten auf Michel Kochs zu Tegerschlacht Wies.
Caspar Knap hat den Hof zu Erblehen empfangen um das Drittel aller Frucht, das er, seine Erben und Nachkommen jährlich zu Landgarb zu geben haben. Sie haben die Kornfrüchte ohne Kosten der Armenpfleger abzuschneiden, in des Almusens Scheuer vor ihrem eigenen Teil zu führen, zu barnen (= aufzuschichten), desgleichen von anderen Früchten, wenn sie die in die Äcker dieses Guts säen, auch das Drittel zu geben und darin gar keine Gefahrlichkeit (= Betrug) noch Vorteil zu brauchen. Wenn der Maier schneiden will, soll er das den Armenpflegern 3 oder 4 Tage vorher zu wissen tun. Diese sollen dann einen Landgarber, dem sie Belohnung und der Maier zu essen zu geben haben, schicken, damit er ihrer Landgarbe warte und sie empfange. Der Maier soll den Armen ihr Drittel der Früchte, wenn sie auf ihre Kosten ausgedroschen werden, gen Reutlingen vor ihren Kasten führen ohne Kosten für sie, außer daß denen, die die Frucht bringen, ziemlich (= angemessen) zu essen und den Rossen Heu gegeben werden soll. Der Maier hat jährlich 3 Pfund 18 Schilling Wieszins zu geben, ferner eine Faßnachthenne auf die Faßnacht, 1 Viertel Eier auf Ostern und 2 Hühner auf den Herbst. Der Maier verpflichtet sich, den Hof mit allem Zubehör in guten Ehren und ziemlichem Bau zu Dorf und Feld zu halten, die Wiesen und Äcker zu reuten, zu säubern, zu vermachen, sie an keiner Stelle wüst liegen zu lassen, sondern mit Düngen und allem andern ordentlichen Bau zu rechter Zeit zu bewahren. Wenn die Maier ein Haus oder Scheuer auf dem Hof bauen wollen, sollen sie das Haus oder Scheuer mit einem Ziegeldach bedecken ohne Hilfe oder Zimmersteuer (= Beisteuer zum Bau) der Pfleger. Sie sollen Heu, Stroh, Mist und Kurzfutter des Hofs für seine Güter brauchen, nichts davon verkaufen noch anderswo verwenden. Wenn der Maier diese Verpflichtungen nicht einhält, so ist der den Armen nach Erkenntnis des Amtmanns und Gerichts zu Betzingen Abtrag zu tun (= Entschädigung zu leisten) schuldig. Der Hof darf nicht von Erbschaft wegen oder aus sonst einem Grunde zerteilt werden, sondern soll immer in einer Hand bleiben und von einem Maier gebaut werden. Der Maier darf die Lehenschaft dieses Hofes oder ein darein gehöriges Gut nicht versetzen, verkaufen, mit Gülten oder Zinsen beschweren oder irgend eine Änderung damit vornehmen ohne Willen der Lehenherrn. Der Maier kann die Lehenschaft Samenkaufs (= als ganze) verkaufen an einen, der den Pflegern gefällig und für einen Baumann aufzunehmen ist. Wenn die Pfleger und der Maier des neuen Maiers wegen uneins würden, so soll ein Erkenntnis von Schultheiß und Gericht zu Betzingen geschehen, ob der Käufer für einen Maier aufzunehmen sei oder nicht. Wird er für tauglich erkannt, so können die Pfleger ihm die Lehenschaft leihen oder sie, wie sie verkauft wäre, zu ihren Handen lösen, was ihnen füglich ist (= wie es ihnen paßt). So oft der Hof wegen Verkaufs oder Sterbens eines Maiers von einer Hand in die andere kommt, soll jedesmal der lebendig oder tot Abgehende 3 Pfund 18 Schilling Weglöse und der darauf Kommende ebensoviel Handlohn den Armen geben in Monatsfrist, den Hof empfangen und der Verschreibung zu leben Sicherung tun mit Brief oder Leut, wie es begehrt wird.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Der 4. Hof
Jetzo Auberlin Heuseler.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Ludwig Decker, alter Bürgermeister zu Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Ludwig Decker, alter Bürgermeister zu Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ