1488 Juni 9 (uff montag) - Schöntal (zu Schontal in dem closter in dem summerhawß, darinn ein brün fleußt) In Gegenwart des Notars Petrus Lupi von Wimpfen [am Berg] (Wympffen) im Bistum Worms und gen. Zeugen brachte Martin von Adelsheim (Adlatzen), Amtmann zu Krautheim, bei Abt Johann [III.] von Schöntal vor, der anwesende Hans Knörzer (Knortzern) von Oberkessach (Obern Kessach), [Besitzer des Schöntaler Oberen Klingenguts], habe ihm gegenüber geklagt, der Abt beschwere ihn über Gebühr und mehr als andere mit Fronen und anderen Lasten. Auf die Vorlage der diese Fronen begründenden Urkunde durch den Abt bat der von Adelsheim als ein neuer Amtmann, man möge seine Erste Bitte dem Bauern zugute kommen lassen und ihn diesmal nicht rechtlich belangen. Wolle der Abt aber künftig auf die Fron nicht verzichten, möge er gegen den Bauern klagen. Der Abt gestand diese Erste Bitte unter Vorbehalt aller seiner Rechte über die gen. Güter zu. - Auf Fordern des Abts fertigt der Notar hierüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente und beglaubigt sie mit seinem Namen und Signet. Zeugen: 1) Peter N., Schulmeister zu Krautheim (Krawtheym) und 2) Hans Rapp, Müller zu Oberkessach Ausf. Perg. - Notariatssignet mit U.: Sig[ne]t[u]m Pe[tri] Lu[pi] de Wympina - Rv.: Instrumentum ex parte boni superioris Klingen gut in superiori Kessach Bem.: Bei der vom Kloster vorgelegten Urkunde dürfte es sich um den Kaufbrief vom 8. Juli 1444 [s. U 526] gehandelt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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