Abt. 351 Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein (Bestand)
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Abt. 351
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Justiz seit 1867
1867-2000
Geschichte des Bestandsbildners: Staatsanwaltschaften als Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden sind in Schleswig-Holstein 1867 im Rahmen der preußischen Justizreformen eingerichtet worden. Sie führten zugleich von 1867 bis 1923 und von 1933 bis 1970 die Aufsicht über die Strafvollzugsanstalten. Beim Oberappellationsgericht bzw. ab 1879 beim Oberlandesgericht Kiel war ein Oberstaatsanwalt tätig. Durch das preußische Gesetz betreffend das Diensteinkommen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 7. Mai 1920 wurde den Oberstaatsanwälten beim Oberlandesgericht der Titel Generalstaatsanwalt verliehen. Die Aufsicht über die Strafvollzugsanstalten war von 1923 bis 1933 einem eigenständigen Strafvollzugsamt übertragen worden, als dessen nebenamtlicher Präsident der Generalstaatsanwalt fungierte. Die erhaltenen Akten des Strafvollzugsamtes sind in den vorliegenden Bestand eingeordnet worden.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Hauptaufgabe der Generalstaatsanwaltschaft besteht in der Anklagevertretung bei erstinstanzlich oder in Revision vor dem Oberlandesgericht verhandelten Strafsachen. Nur bei den erstinstanzlichen Strafsachen, in der Regel Staatsschutzangelegenheiten, ist die Generalstaatsanwaltschaft auch aktenführende Behörde. Zuständig ist sie auch in Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren, vertritt das Land in Zivilprozessen und ist an anwaltsgerichtlichen Verfahren beteiligt.
Geschichte des Bestandsbildners: Daneben obliegt dem Generalstaatsanwalt die Dienst- und Fachaufsicht für die Staatsanwälte beim Oberlandesgericht und die Staatsanwälte seines Bezirks (Staatsanwaltschaften Flensburg, Kiel, Lübeck und Itzehoe).
Geschichte des Bestandsbildners: Die Hauptaufgabe der Generalstaatsanwaltschaft besteht in der Anklagevertretung bei erstinstanzlich oder in Revision vor dem Oberlandesgericht verhandelten Strafsachen. Nur bei den erstinstanzlichen Strafsachen, in der Regel Staatsschutzangelegenheiten, ist die Generalstaatsanwaltschaft auch aktenführende Behörde. Zuständig ist sie auch in Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren, vertritt das Land in Zivilprozessen und ist an anwaltsgerichtlichen Verfahren beteiligt.
Geschichte des Bestandsbildners: Daneben obliegt dem Generalstaatsanwalt die Dienst- und Fachaufsicht für die Staatsanwälte beim Oberlandesgericht und die Staatsanwälte seines Bezirks (Staatsanwaltschaften Flensburg, Kiel, Lübeck und Itzehoe).
180 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ