Johannes Waltram, Priester Costenntzer Bistums, päpstlicher und kaiserlicher Notar, beurkundet die Übergabe des Schlosses Rottenstain an Wilhalm und Ganggolf von Rottenstain durch Andres Gaisser, Anwalt und Amtmann der Erbmarschälke Hainrich und Alexander zu Bappenhaim, gemäß dem zu Yßprugk ergangenen Urteil und die dabei am Schloß und seiner Einrichtung festgestellten Schäden. Zeugen: Albrecht Vogel, Hannß Satler und Hannß Bürck von Nesselwang. - Signet und Unterschrift des Notars - "... an der mitwochen den drisigsten tags des monadts Augusti".

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Staatsarchiv Augsburg