Die Brüder Ernst und Johann (Jan) gen. von Uslar (Uzzeler) geloben auf Lebenszeit gegenüber Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.], Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, mit ihrer Burg Neuen-Gleichen (unser vesten gnand zcu Nuwenglichen) zu dienen und ihnen das Öffnungsrecht zu gewähren. Dabei nehmen sie ihren Burggenossen auf dieser Burg (unser burcgnozzen yf dem vorg[ena]n[ten] unsirn hus zcu Glichen), Herzog Ernst [II.] d. J. von Braunschweig[-Göttingen] gen. von der Leine (Leyn) und Dietmar von Hardenberg (Hartenberg) ausdrücklich aus. Die Markgrafen sollen die Aussteller gegen jedermann in ihren Rechten verteidigen. - Siegel der Aussteller angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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