Einforderung der noch nicht verfaßten und eingeschickten Hofanlagsbücher dann Befehl zur Anzeige der Untertanen, die seit 1760 an edlmannsfreiheitsfähige Hände gekommen bzw. von diesen wieder an die Landgerichte zurückgekommen sind, der neuerhobenen Sitze sowie der Zu- und Abgänge an Untertanen

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv