Propst Eucharius, Dekan Otto und das Kapitel des Stifts Klingenmünster (Clingenmonster) bekunden, dass sie von altersher und noch immer im Schirm Kurfürst Philipps von der Pfalz stehen, wobei das Kloster nunmehr durch den Papst in ein Chorherrenstift (in weltlichen gestifft) reformiert worden ist. Auf ihre Bitten hin hat der Pfalzgraf sie erneut laut seines Schirmbriefes vom 15.01.1491 (uff samstag nach dem achten der heiligen dry konig dag) in seinen erblichen Schirm genommen. Nachdem der Pfalzgraf ihnen das bislang übliche Schirmgeld von 25 Gulden zu Martini [11.11.] für die Dauer von 10 Jahren erlassen hat, versichern die Aussteller, dass sie dieses anschließend wieder an die Kanzlei zu Heidelberg reichen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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