Propst Eucharius, Dekan Otto und das Kapitel des Stifts Klingenmünster (Clingenmonster) bekunden, dass sie von altersher und noch immer im Schirm Kurfürst Philipps von der Pfalz stehen, wobei das Kloster nunmehr durch den Papst in ein Chorherrenstift (in weltlichen gestifft) reformiert worden ist. Auf ihre Bitten hin hat der Pfalzgraf sie erneut laut seines Schirmbriefes vom 15.01.1491 (uff samstag nach dem achten der heiligen dry konig dag) in seinen erblichen Schirm genommen. Nachdem der Pfalzgraf ihnen das bislang übliche Schirmgeld von 25 Gulden zu Martini [11.11.] für die Dauer von 10 Jahren erlassen hat, versichern die Aussteller, dass sie dieses anschließend wieder an die Kanzlei zu Heidelberg reichen werden.
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Propst Eucharius, Dekan Otto und das Kapitel des Stifts Klingenmünster (Clingenmonster) bekunden, dass sie von altersher und noch immer im Schirm Kurfürst Philipps von der Pfalz stehen, wobei das Kloster nunmehr durch den Papst in ein Chorherrenstift (in weltlichen gestifft) reformiert worden ist. Auf ihre Bitten hin hat der Pfalzgraf sie erneut laut seines Schirmbriefes vom 15.01.1491 (uff samstag nach dem achten der heiligen dry konig dag) in seinen erblichen Schirm genommen. Nachdem der Pfalzgraf ihnen das bislang übliche Schirmgeld von 25 Gulden zu Martini [11.11.] für die Dauer von 10 Jahren erlassen hat, versichern die Aussteller, dass sie dieses anschließend wieder an die Kanzlei zu Heidelberg reichen werden.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 236
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1491 Januar 17 (uff mondag sant Anthonius dag)
fol. 176v-177r [alt: 123v-124r]
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Die Aussteller (unser probsty und gemeyn capitels ingesigel)
Siegler: Die Aussteller (unser probsty und gemeyn capitels ingesigel)
Kopfregest: "Des stiffts zu Clingenmonster revers uber irn erbschirm und das sie uber x jar jerlich xxv gulden schirm gelts geben sollen". Zum genannten Schirmbrief vgl. die vorherige Urkunde (Nr. 235).
Heidelberg HD; Kanzlei
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:07 MESZ
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