Hans Schwinige, Schultheiß zu Weingarten, und die dortigen Gerichtsschöffen vermerken, dass vor ihnen Hans Schmidt und seine Ehefrau Katherina Blich bekannt haben, dass sie von dem Protonotar Alexander Bellendörfer die nachgenannten Wiesen und Äcker gekauft haben, welcher sich jedoch eine Gült von jährlich 4 Gulden ausbehalten hat. Diese Gült hat Alexander für eine Gült von 4 Gulden auf der Spiegelwiese bei Spiegelberg [zu Bellheim] eingetauscht, sodass nun Hans Schmidt, seine Ehefrau und ihre Erben jährlich dem Landschreiber des Kurfürsten Philipp von der Pfalz zu Germersheim 4 Gulden zu St. Martin [=11.11.] ausrichten müssen. Als Unterpfand dienen die unter Nennung von Größe, Lage und Anrainern aufgeführten Wiesen und Äcker in Schwegenheim und Weingarten. In Ermangelung eines eigenen Gerichtssiegels wird Junker Ort von Weingarten zur Besiegelung gebeten. Als Gerichtsschöffen zu Weingarten werden genannt: Konrad Trabold, Hans Becker, Beringer Napp, Hans Gerwyn, Hans Mey, Hans Kleinlin, Cleysel Schmidt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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