MANIFEST, Darinn kurtzer und warhafter Bericht erstattet wird; Was massen gegen das Fürstliche Hauß Hessen-Darmstatt (Hessen-Darmstadt) / das Fürstliche Hauß Hessen-Cassel (Hessen-Kassel) / von geraumer Zeit her / sonderlich aber in nechstverwichenen Jahren / mit vielfaltigen / wider teuergeschworne Verträge / wider die uhralte Erbverbrüder- und Erbvereinigung der Chur: und Fürstlichen Häuser Sachsen / Brandenburg und Hessen / auch wider alle Göttliche und weltliche Rechte und wider deß Heyl. Römischen Reichs heylsame Constitutiones, Gesetze und Reichsfreyheit lauffenden / theils heimlichen / listigen Anschlägen / theils offenbahren / Landfriedbrüchigen Gewaltthaten verfahren. Und Welcher gestalt / auch auß was vor Ursachen Herr Landgraf GEORG zu Hessen / nach lang übertragener grosser Gedult / endlich durch solche Hessen-Casselische (Hessen-Kasselische) Gebahrungen und übermachte Betrangnussen / wider Sr. Fen. Gn. willen genöthigt / getrungen und gezwungen worden / die / von GOtt / der Natur / und in aller Völcker Recht / zumahl auch in deß Heyl. Reichs Gesetzen und Abschieden erlaubte / ja gebottene defension und Gegenwehr an Hand zu nehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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