Ulrich Gessler, Domherr zu Augsburg und Pfarrer am Ulmer Münster, sein Helfer, die Altaristen in der alten Pfarrkirche [abgegangen, Bereich Alter Friedhof] und im Münster sowie alle Kapläne der Kapellen in Ulm bekennen, dass ihnen der Ulmer Bürger und Richter Hartmann Ehinger zu seinem, seiner Ehefrau Justine, seiner Kinder und seiner Vorfahren Seelenheil einen jährlichen Zins von 2,5 Pfund Heller geschenkt hat. Dieser Zins gefällt jedes Jahr am 15. August ("vff vnser lieben frowen tag sant Marien alz su/e/ ze hymel fu/e/r") als Erstzins vom Hof des Schenkers in Grimmelfingen [Stadt Ulm], den derzeit der Meier Johann bewirtschaftet. Dafür sollen sie im Ulmer Münster jedes Jahr am Montag vor dem 7. September ("am gutemtag vor vnser lieben Frowen abend alz sie geborn ward") einen Jahrtag für den Schenker, seine Ehefrau und seine Vorfahren mit Vigil und Seelmesse begehen. Stirbt seine Ehefrau vor Hartmann Ehinger, dann soll dieser Jahrtag auf ihren Todestag verschoben werden. Ist auch Hartmann Ehinger gestorben, dann soll immer ein Jahrtag für ihn und seine Ehefrau an seinem Todestag gefeiert werden. Dabei soll der Kaplan der Ehingermesse den Zins auf folgende Weise verteilen: An den Pfarrer gehen 3 Schilling Heller, an seinen Gesellen 1 Schilling Heller, an jeden Priester, der an der Feier des Jahrtags teilnimmt, 1 Schilling Heller und an den Mesner 1 Schilling Heller. Der Pfarrer, die Altaristen und Kapläne in Ulm nehmen Hartmann Ehinger außerdem in ihre Gebetsbruderschaft auf. Sie nehmen seine Schenkung an und verpflichten sich zu getreulicher Erfüllung aller damit verbundenen Auflagen und zur Begehung des Jahrtages. Darüber lassen sie für den Schenker von dem öffentlichen Notar Friedrich Irher von Nördlingen [Lkr. Donau-Ries] ein Notariatsinstrument ausfertigen.