Berufungssache der Bruderschaft der Bomsidenmacher ./. das Krameramt in Warendorf. Der Streit dreht sich darum, ob die Bomsidenmacher ihre Erzeugnisse in Warendorf verkaufen dürfen und zwar an die Verbraucher, oder ob der Verkauf allein den Kramern zusteht. Die Bomsidenmacher behaupten: seitdem Jobst Vasterman in 20 und mehr Jahren die Bomsidenmacherkunst in Warendorf eingeführt habe, haben er und alle Bomsidenmacher ihre Ware stets frei und 'ungeschuit uff offnen Fallthüren und Laden' verkauft, auch außerhalb der freien Märkte. Die Kramer behaupten: der Verkauf sei heimlich geschehen. Die Bomsidenmacher berufen sich auf eine Entscheidung des Rats in Warendorf in Sachen der Wandschneider gegen die Wandmacher, nach der die Letzteren auch ihre Ware direkt an die Verkäufer abgeben dürfen.