Melchior Jäger, gewesener Vogt zu Urach, gef., weil er den wegen Totschlags eines adligen herzoglichen Dieners zu Urach gefangengesetzten und peinlich angeklagten Georg Metzger von Tübingen aus dem Turm hatte entweichen lassen und dadurch in Verdacht geraten war, daß er dies willentlich habe geschehen lassen, jedoch auf Fürbitten seiner Herren und seiner Freundschaft vom peinlichen Verfahren losgesprochen und mit der Auflage freigel., Leib und Gut nicht aus der Stadt Urach und aus dem Fürstentum zu verändern und im Falle der Bestätigung des Verdachts eines Rechtsverfahrens und peinlicher Strafe gewärtig zu sein, gelobt unter Eid, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. Er stellt sechs Bürgen, die im Falle des Bruchs dieser Verschreibung binnen Monatsfrist auf erfolgte Mahnung der Herrschaft Württemberg mit 1000 fl, an die Landschreiberei zu bezahlen, verfallen sein sollen. - Bürgen: 1) Melchior Jäger, herzoglicher Jägermeister 2) Johann Hetzer, Vogt zu Neuffen 3) Konrad Detz zu Schwaikheim 4) Hans Hitzler, Untervogt zu Blaubeuren 5) Hans Haid, Forstmeister zu Urach 6) Christoph Vischeß, geistlicher Verwalter zu Urach. Beil.: Schriftwechsel betr. die Anklage und Verschreibung des M. Jäger, 1 Fasz., 1549/50. Darin: Kopie obiger Verschreibung, Pap.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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