Joachim, Jobst, Wilhelm und Gerhardt, Gebrüder Cock, Söhne des verstorbenen Wilhelm Cock, und Henrich Kerckman, Licentiat und Kanzler, und Herman von der Wipper, ihre Schwäger namens ihrer Frauen, haben sich wegen des Nachlasses ihrer Eltern Wilhelm Coch und Claren von Greste (aufgestellt 1580, Mai 31) folgendermaßen verglichen: Die Ehefrauen Anna Kerckman und Anna Wippermann [sic!], Witwe Henrich Leistes, sowie Jobst und Gerhardt Cock hatten je 500 Taler zum Brautschatz bekommen (darunter Jobst Coch: einen Garten vor der Nevelspforten zwischen S. Liborii Garten und dem fürstlichen Kamp, ferner zwei Stücke Land zwischen Thonies Stropen [?] und Jobst Rupen Land, und zehn Stücke Land zwischen Peter Schreven und des verstorbenen Johan Geißenbiers Land im "Altenstetter stattfelde"); ferner Joachim und Wilhelm Cock ihres Vaters Wohnhäuser für 900 Taler, und dazu Joachim zwei Stücke Landes "im grimmiken hole", Wilhelm aber eine Verschreibung auf Henrich Tanns [?] Häuser. Die übrige Nachlassenschaft der Eltern Cock wird nun in sechs Anteile geteilt: (1.) Gerhardt C., der jüngste Sohn, wählte einen näher beschriebenen Kamp auf dem "Schilscherholtze" samt Gerechtigkeiten aus einem Landstücke vor dem Holscherkamp,. (2.) Kerckmann wählte für seine Frau Anteile an Aldermans und Silemans Stätten im Kirchspiel Heepen, sowie an Sikermans Stätte zu Brackwede,. (3.) Wilhelm Cock bekam vier Stücke Land außerhalb der Obernpforten in dem Stadtfeld vor Bielefeld, zwischen "lande auf dem Lehen Petri et Pauli app. und omnium apostolorum" gelegen, dazu einen Garten vor der "Niddernpforten",. (4.) Jobst C. bekam einen (näher beschriebenen) Anteil an Broickmans "erbe der Keiserlinges hove",. (5.) Hermann von der Wipper bekam fürs seine Frau einen weiteren Anteil eben dort,. (6.) Joachim Coch nahm einen Anteil in Oldermans und Silemans Erben und Sikermans Stätte, dazu noch einen Kamp außerhalb der Obernpforten, zwischen des verstorbenen Lubbert Oberges und des verstorbenen Ludolphi Lolemans Witwe, der alten Rentemeisterschen, Kämpen gelegen. Schließlich haben die drei Brüder Joachim, Jobst und Gerhart Cock die Herfordischen Lehnsgüter ihres verstorbenen Vaters Wilhelm Cock, die dieser seinem Sohn Joachim und dessen Frau Alheit von Lutten verpfändet, im Testament aber nicht angezeigt hatte, für sich behalten als Ausgleich gegen die Aussteuer der Schwestern; die Schwäger verzichteten auf ihre Ansprüche darauf gegen das Versprechen, dass ihnen im Fall des Verkaufs dieser Lehnsgüter von drei Brüdern ein Kaufschilling entrichtet werde. Es folgen Bestimmungen über die Güter. Weil aber vor dem Antreten der bezeichneten Erbteile der Bruder Wilhelm Cock verstorben war, so haben seine drei Brüder seinen Anteil folgendermaßen unter sich aufgeteilt: Joachim Cock bekommt für 300 Taler die vier Stücke Land des verstorbenen Wilhelm und findet die Ansprüche seiner Brüder und Schwäger darauf ab; Jobst C. bekommt für 120 Taler den Garten Wilhelms; Gerhardt für 450 Taler das halbe Wohnhaus Wilhelms. Die Verschiedenheit der Anteile ist durch verschieden hohe Verschreibungen Wilhelms an die Brüder ausgeglichen.

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Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld
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