Kaiser Friedrich III. gebietet allen Fürsten, Prälaten, Grafen, Freien, Herren, Rittern, Knechten und sonst allen des Fürstentums Bayern Untertanen bei Verlust ihrer Regalien, Lehen, Freiheiten und Gerechtigkeiten, bei einer Pön von 1000 Pfund Gold und des Reiches Acht und Aberacht, seinen Hauptleuten wider Herzog Ludwig alsbald zuzuziehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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