Kurfürst Joachim [I.], Markgraf von Brandenburg, bestätigt auf Bitten der Stadt Soldin eine am 8. Juni 1281 von den Markgrafen Otto [V.], Albrecht [III.], und Otto [VI.] ausgestellte, nachstehend in deutscher Übersetzung inserierte Urkunde über die Verleihung gewisser Mühlenpächte und Schenkung mehrerer Seen und anderer Rechte an die Stadt Soldin. "geben zu Coln an der Sprew, Sonnabends nach Quasimodegeniti nach Christi unsers hern geburt im fumfzcehenhunderten, darnach ime dreyunddreyssigsten iare"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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