Wilddiebereien und die deshalb zu treffenden Vorkehrungen, besonders a) die am 17. Juni 1791 ergangene Verordnung gegen die Wilddiebe und die dagegen vom Forstmeister Pählig geäußerten Bedenklichkeiten b) Anlegung eines Tiergartens und die darauf einzuschränkende Wildbahn c) Anstellung vereidigter Wildschützen in den der Wildbahn nahe liegenden Bauerschaften, auch die von paderbornschen Untertanen verübten Holzdiebereien in hiesigen Forsten Band 3

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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