Hug und Volkart von Vellberg, Gebrüder, verkaufen an Eitel Eberhart, ihren Schwager, Bürger zu Hall, ihre jährliche Gült von 5 ßh, die sie auf einem Gültlein zu Enslingen haben, um 6 fl. rh., über die sie quittieren und zugleich die Auflassung erklären.