Paul Levin Freiherr zu Elverfeldt, Herr zu Stein und Dahlhausen, macht bekannt, dass ihn Abt Bernhard nach dem Tod seines VAters Clemes August mit dem Sattelhof Dahlhausen samt Zubehör zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er wird seine Pflichten entsprechend den Aussagen der Register und Lagerbücher erfüllen. Er hat durch den Landrezeptor und adjung. Landrichter zu Werden Arnold Meurers huldigen lassen. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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