Kameralamt Sulz(-Rosenfeld) (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 125/26 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Finanzen >> Kameralämter (bis 1922 bestehende)
1806-1920
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Das Kameralamt Sulz/ Rosenfeld bestand von 1807 - 1922. Es befand sich von 1807 - 1843 in Rosenfeld und anschließend bis 1922 in Sulz. Im einzelnen traten folgende organisatorische Änderungen ein:
Gemäß Verordnung vom 07.07.1807 (württembergisches Regierungsblatt von 1807, Seite 254) wurde das Patrimonialamt Zimmern und die Burg des Fürsten von Zeil dem Kameralamt Rosenfeld zur Erhebung der Einkünfte zugeteilt.
Durch Verfügung vom 06.06.1819 (württembergisches Regierungsblatt von 1819, Seite 304 ff.) wurden dem Kameralamt Rosenfeld die Forst- und Jagdgefälle des Forstreviers Leidringen zugeteilt. Laut Verfügung vom 28.12.1830 (württembergisches Regierungsblatt von 1831, Seite 6) wurden vom Kameralamt Oberndorf an das Kameralamt Rosenfeld überwiesen: Die Forstgefällverwaltung des Reviers Sulz nebst der Ausgaben-Verrechnung des Forstamts Sulz sowie die Kameralgefällorte Stadt Sulz, Holzhausen, Mühlheim am Bach, Sigmarswangen und Wittershausen. Das Kameralamt Rosenfeld hat dageagen abgetreten:
An das Kameralamt Rottweil: Die Gemeinde Göschingen.
An das Kameralamt Balingen: Die Gemeinden Erlaheim und Dormettingen.
Gemäß Verordnung vom 06.03.1843 (württembergisches Regierungsblatt von 1843, Seite 219) hat das Kameralamt Sulz übernommen:
a) vom Kameralamt Alpirsbach die zum Oberamt Sulz gehörigen Orte Bottenhausen, Busenweiler, Dornhan, Dürrenmettstetten, Fürnsal, Hopfau, Leinstetten, Marschalkenzimmern, Neunthausen, Sterneck, Wälde sowie das Forstrevier Sterneck.
b) vom Kameralamt Horb die der Gemeinde Renfrizhausen zugeteilten Staatsdomänen Bernstein und Weiherhof.
Dagegen wurden die Orte Dautmergen und Täbingen an das Kameralamt Rottweil abgetreten. Schließlich wurde durch Verfügung vom 17.01.1870 (württembergisches Regierungsblatt von 1870, Seite 140) das Kameralamt Sulz mit der Funktion eines Hauptsteueramts in Sachen der gemeinschaftlichen Salzsteuer betreut und führte fortan die Bezeichnung "Kameral- und Hauptsteueramt".
Aus dem vorliegenden Aktenbestand des Kameralamts Rosenfeld-Sulz sind Vorakten der Kameralämter Alpirsbach, Dornhan, Horb und Oberndorf ausgehoben und den betreffenden Beständen zugeteilt worden.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der nachstehende Aktenbestand umfasst 378 Büschel in 3,4 laufenden Metern.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 86 geführt. Das Findbuch erstellte Karl Lenth im Jahr 1952.
Im März und April 2008 gab Gunther Steinebronn die zuvor nur handschriftlich vorliegenden Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein und führte die Indizierung durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/26 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Behördengeschichte
Das Kameralamt Sulz/ Rosenfeld bestand von 1807 - 1922. Es befand sich von 1807 - 1843 in Rosenfeld und anschließend bis 1922 in Sulz. Im einzelnen traten folgende organisatorische Änderungen ein:
Gemäß Verordnung vom 07.07.1807 (württembergisches Regierungsblatt von 1807, Seite 254) wurde das Patrimonialamt Zimmern und die Burg des Fürsten von Zeil dem Kameralamt Rosenfeld zur Erhebung der Einkünfte zugeteilt.
Durch Verfügung vom 06.06.1819 (württembergisches Regierungsblatt von 1819, Seite 304 ff.) wurden dem Kameralamt Rosenfeld die Forst- und Jagdgefälle des Forstreviers Leidringen zugeteilt. Laut Verfügung vom 28.12.1830 (württembergisches Regierungsblatt von 1831, Seite 6) wurden vom Kameralamt Oberndorf an das Kameralamt Rosenfeld überwiesen: Die Forstgefällverwaltung des Reviers Sulz nebst der Ausgaben-Verrechnung des Forstamts Sulz sowie die Kameralgefällorte Stadt Sulz, Holzhausen, Mühlheim am Bach, Sigmarswangen und Wittershausen. Das Kameralamt Rosenfeld hat dageagen abgetreten:
An das Kameralamt Rottweil: Die Gemeinde Göschingen.
An das Kameralamt Balingen: Die Gemeinden Erlaheim und Dormettingen.
Gemäß Verordnung vom 06.03.1843 (württembergisches Regierungsblatt von 1843, Seite 219) hat das Kameralamt Sulz übernommen:
a) vom Kameralamt Alpirsbach die zum Oberamt Sulz gehörigen Orte Bottenhausen, Busenweiler, Dornhan, Dürrenmettstetten, Fürnsal, Hopfau, Leinstetten, Marschalkenzimmern, Neunthausen, Sterneck, Wälde sowie das Forstrevier Sterneck.
b) vom Kameralamt Horb die der Gemeinde Renfrizhausen zugeteilten Staatsdomänen Bernstein und Weiherhof.
Dagegen wurden die Orte Dautmergen und Täbingen an das Kameralamt Rottweil abgetreten. Schließlich wurde durch Verfügung vom 17.01.1870 (württembergisches Regierungsblatt von 1870, Seite 140) das Kameralamt Sulz mit der Funktion eines Hauptsteueramts in Sachen der gemeinschaftlichen Salzsteuer betreut und führte fortan die Bezeichnung "Kameral- und Hauptsteueramt".
Aus dem vorliegenden Aktenbestand des Kameralamts Rosenfeld-Sulz sind Vorakten der Kameralämter Alpirsbach, Dornhan, Horb und Oberndorf ausgehoben und den betreffenden Beständen zugeteilt worden.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der nachstehende Aktenbestand umfasst 378 Büschel in 3,4 laufenden Metern.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 86 geführt. Das Findbuch erstellte Karl Lenth im Jahr 1952.
Im März und April 2008 gab Gunther Steinebronn die zuvor nur handschriftlich vorliegenden Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein und führte die Indizierung durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/26 T 1 Nr. [Bestellnummer]
378 Akten (4,0 lfd.m)
Bestand
Rosenfeld BL; Kameralamt
Sulz am Neckar RW; Kameralamt
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 8:37 AM CEST