Urteilsspruch von Stättmeister und Rat der Stadt Schwäbisch Hall in der Streitsache zwischen dem Abt Seyfrid zu Comburg, Kläger, und Ulrich Rormann, Bürger zu Hall, Beklagter, ein Fischwasser im Kocher (zu Gelbingen) betreffend, wonach zu Recht erkannt wird, dass dieses Fischwasser an den Abt des Klosters Comburg heimgefallen sei und Ulrich Rormann die verfallenen Gülten zu entrichten habe.