Vorschläge des Stadtalmosenamts für den Unterhalt von Kindern von gefangenen Personen. U.a. wird angeregt Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren bei der Glasschleiferei einzusetzen und Kinder von 6 bis 10 Jahren beim Wollespinnen im Armen- und Arbeitshaus zu verwenden.