Revers Johannes Steffans, Präsenzmeisters der Präsenz der St. Michaels-Pfarrkirche zu Hall, und des Pfarrers Leonhard Layding daselbst gegen Abt Erenfried zu Comburg, über 4 rheinische Gulden ewige Gülte aus der Abtei um 100 rheinsiche Gulden auf Widerlosung