Bündnis zwischen Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg und den Herzögen Adolf Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin und Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow [nach dem Muster von 1586 zu Lubitzs zwischen Franz II. und dem Vater der genannten Herzöge, Johann VII. von Mecklenburg-Schwerin, geschlossenen Bundes] zu gegenseitigem Schutz und gütlicher Beilegung etwa zwischen den Kontrahenten eintretender Irrungen. d.d. Geschehen auf Ratzeburg.
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Bündnis zwischen Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg und den Herzögen Adolf Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin und Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow [nach dem Muster von 1586 zu Lubitzs zwischen Franz II. und dem Vater der genannten Herzöge, Johann VII. von Mecklenburg-Schwerin, geschlossenen Bundes] zu gegenseitigem Schutz und gütlicher Beilegung etwa zwischen den Kontrahenten eintretender Irrungen. d.d. Geschehen auf Ratzeburg.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 1117
919a
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1610
Enthält: Ausfertigung, Papier, vorläufig bis zur Ingrossierung, welche Herzog Adolf Friedrich mit ratifizieren soll, von den beiden anderen Kontrahenten unterschrieben und besiegelt
Verzeichnung
1610 August 17 Ratzeburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:59 MEZ