Anspruch auf das zur Herrschaft Raesfeld gehörende Rittergut Hagenbeck (Kr. Recklinghausen), in das die Mutter der Appellatinnen im Rahmen eines 1734 erfolgten Liquidationsverfahrens immittiert worden war. Der Appellant wendet vor dem RKG ein, daß der Mandatarius seines verstorbenen Vaters Graf Otto Ernst von Limburg-Styrum-Velen, eines Generals, während dessen Abwesenheit 1734 von ihr zu einem Vertrag verleitet worden war, und verweist neben der Forderung nach Abtretung des Rittergutes auf finanzielle Ansprüche seines Vaters. Der Appellant wandte sich 1744 während der Anhängigkeit des Verfahrens an der 1. Instanz an den Erzbischof von Köln, damit dieser den Appellatinnen zu verstehen gebe, daß er wegen der Unordnung des Raesfeldischen Archivs Zeit zur Überprüfung der gegnerischen Ansprüche benötige. Er verlangt für die entgangene Nutzung des Rittergutes Hagenbeck seit 1734 Schadensersatz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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