Peter Weydner zu Otterbach beurkundet auch namens seiner Erben, dass er gegenüber dem Rat der Stadt Schwäbisch Hall eingewilligt hat, als Besitzer des von Michael Senft, Bürger zu Hall, erworbenen Gutes am "Schmachtenberg" zu Otterbach künftig der Obrigkeit, Gerichtsbarkeit, Gebot und Verbot der Reichsstadt unterworfen und derselben "mit Zennt, Raisen, stewren vnd anderen zethun" verpflichtet zu sein und zu bleiben wie deren übrige Hintersassen auch. Im Gegenzug sagt die Stadt dem Aussteller und dessen Erben Schutz und Schirm zu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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