Hermann Hoeffken macht bekannt, daß der + Abt Konrad von Gleichen im Jahre 1458 am 31. März sein Bürge geworden ist gegenüber + Konrad Offerkamp [in Ratingen] wegen einer Summe von 150 Gulden. Der Abt hatte dem gen. Konrad verschrieben aus seinem Teilgut zu Hetterscheid eine Rente von 14 Maltern Roggen. Hermann Hoeffken hat seinerseits gelobt, den Abt bzw. dessen Nachfolger schadlos zu halten und das Gut Hetterscheid von dieser Verpflichtung zu befreien. Er hat das lange Zeit versäumt, doch da die reformierten Herren ihre Rente aus Hetterscheid nicht länger entbehren können, hat er dem Abt Dietrich, dem Prior Antonius und dem ganzen Konvent überlassen den Hoeffkenskamp neben der Brücke mit der Weide gen. die Erlen an der Ruhr. Da der Kamp und die Weide Lehnsgut des Abtes sind, hat er die beiden Stücke aufgelassen vor zwei Dienstmannen des Klosters, nämlich dem Drost zu Werden Jorien Asschebroick sowie Rosir Duker. Er hat den Besitz ebenfalls aufgelassen zu Werden vor dem sitzenden gehegten Gericht mit Johann von Titz als Richter sowie den Schöffen Johann von Oesterwich, Dietrich Klepper, Gottschalk Kurneman, Hermann imme Kelre, Johann toe Borcke. Er hat verzichtet mit Hand, Halm und Mund. Er hat vor dem Gericht zu rechtem Unterpfand gesetzt sein ganzes Erbe und Gut. - Es siegeln der Aussteller, Jorien Aschebroick, Rosir Duker, Johann von Titz und die Schöffen. - Gegeven des neisten dages nae s. Remeisdage.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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