Das Gericht der Stadt zu Lichtenau und drei genannte Schöffen beurkunden, daß Margreth, Witwe des Hans Brandis, 5 Schillinge 4 Pfennige jährlichen Zinses von 4 Pfund Hauptgut dem Klaus Übel als Schaffner der Kapelle zu Lichtenau unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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