Der Ulmer Bürger Walter Ehinger ("Echinger") stiftet seinen Jahrtag und setzt dafür seinen Hof in Dettingen ("To/e/ttingen") [Gde. Gerstetten/Lkr. Heidenheim oder Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis] ein, den der Ostertag bewirtschaftet. Dieser zinst davon jährlich 3,5 Malter Roggen, 3,5 Malter Hafer Giengener [Giengen a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim] Maß, 16 Käse, 2 Herbsthühner, 100 Eier, 1 Pfund Heller und 1 Fastnachtshuhn. Das Fastnachtshuhn fällt als Vogtrecht an den Stifter bzw. nach dessen Tod an seinen ältesten Sohn oder den Ältesten seines Geschlechts. Stirbt das Geschlecht Ehinger in männlicher Linie aus, dann fällt das Vogtrecht an den Rat der Stadt Ulm. Von den Erträgen des Hofes soll man jedes Jahr in der Kirche oder Kapelle in Ulm, in der er begraben und sein Jahrtag begangen werden wird, eine Spende an Bedürftige austeilen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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