Die Städte Bayreuth, Kulmbach, Hof und Wassertrüdingen verschreiben der Stadt Nürnberg alle ihre herrschaftlichen Renten und Gefälle, ausgenommen Steuer und Dienst, falls diese an dem Kaufbriefe über die Burg ob der Stadt (vgl. Urk. von 1427 Juni 27, Nr. 198) Mangel oder Gebrechen gewinnen wurde. - Siegler: die vier Städte.

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Staatsarchiv Nürnberg
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