Das kaiserliche Kammergericht erkennt in Sachen Bartholomäus Albrechts, Klägers, gegen die Stadt Nürnberg, Beklagte, wegen Verhaftung und Vermögenseinziehung zu Recht, dass das kaiserliche Mandat, in welchem die Freilassung des wegen Münzvergehens verhafteten Klägers verfügt wurde, aufgehoben sein solle, außerdem wird Kläger wegen seiner verächtlichen Äußerungen über die Reichsmünzordnungen in eine Strafe von 5 Mark lötigen Goldes verurteilt.

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Staatsarchiv Nürnberg
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