Ältere Konsistorialbehörden im späteren Regierungsbezirk Merseburg (Bestand)
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A 12a II (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.07. Territorienübergreifende Bestände >> 01.07.01. Altpreußische Konsistorialbestände
1543 - 1816
Findhilfsmittel: Findbuch von 1857 (online recherchierbar)
Bestandsinformationen: Seit der Bildung der preußischen Provinz Sachsen fungierte die 1816 eingerichtete Regierung Merseburg als Konsistorialbehörde für den südöstlichen Regierungsbezirk. Dort kamen in der Folgezeit sukzessive Kirchen- und Schulakten verschiedener Vorgängerbehörden zusammen, die auf dem Gebiet des neuen Regierungsbezirks Merseburg aktiv gewesen waren.
Ein Teil dieser Vorakten betraf die Aufsicht über das Kirchenwesen im Saalkreis und in der Grafschaft Mansfeld und stammte vor allem aus den Konsistorien Magdeburg, Halberstadt, Eisleben und Leipzig.
Hinzu kamen zahlreiche Splitterbestände kleinerer Konsistorialbehörden zu diesem Raum etwa des Reformierten Kirchendirektoriums Berlin, des gräflichen Konsistoriums Stolberg, der Dompropstei Magdeburg oder verschiedener prinzlich-preußischer Domänenkammern. Darüber hinaus wurden weitere Akten und Vorakten des 1816 eröffneten neuen Provinzialkonsistoriums angehängt, die auch angrenzende altsächsische Gebiete des Regierungsbezirks Merseburg betreffen.
Bei der Übernahme in das heutige Landeshauptarchiv am Beginn des 20. Jahrhunderts wurden die Archivalien unter Beibehaltung der vorarchivischen Gliederung als Bestände A 12a I bis A 12a III aufgestellt. Dies hat eine Gliederung zur Folge, die letztlich nicht viel mehr als die Reihenfolge der Abgaben in das Merseburger Regierungsarchiv erkennen lässt und unter archivfachlichen Gesichtspunkten als unzureichend gelten muss.
Eine Neubearbeitung der drei Bestände A 12a I bis A 12a III unter Rekonstruktion der ursprünglichen Provenienzen erscheint dringend erforderlich, wird sich aber angesichts der überaus komplexen Verwaltungsgeschichte gerade der Grafschaft Mansfeld wohl nur im Rahmen eines großangelegten Erschließungsprojektes realisieren lassen.
Vorläufig bleibt es erforderlich, die genannten drei Bestände parallel zu benutzen. Durch die sukzessive Retrokonversion sollen zumindest die Recherchemöglichkeiten im Zugriff auf die einzelnen Verzeichnungseinheiten verbessert werden.
Zusatzinformationen: Literatur: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 1, 3, 6-8), 4 Bde., Halle 1954-1972, hier Bd. 1, S. 261-268.
Bestandsinformationen: Seit der Bildung der preußischen Provinz Sachsen fungierte die 1816 eingerichtete Regierung Merseburg als Konsistorialbehörde für den südöstlichen Regierungsbezirk. Dort kamen in der Folgezeit sukzessive Kirchen- und Schulakten verschiedener Vorgängerbehörden zusammen, die auf dem Gebiet des neuen Regierungsbezirks Merseburg aktiv gewesen waren.
Ein Teil dieser Vorakten betraf die Aufsicht über das Kirchenwesen im Saalkreis und in der Grafschaft Mansfeld und stammte vor allem aus den Konsistorien Magdeburg, Halberstadt, Eisleben und Leipzig.
Hinzu kamen zahlreiche Splitterbestände kleinerer Konsistorialbehörden zu diesem Raum etwa des Reformierten Kirchendirektoriums Berlin, des gräflichen Konsistoriums Stolberg, der Dompropstei Magdeburg oder verschiedener prinzlich-preußischer Domänenkammern. Darüber hinaus wurden weitere Akten und Vorakten des 1816 eröffneten neuen Provinzialkonsistoriums angehängt, die auch angrenzende altsächsische Gebiete des Regierungsbezirks Merseburg betreffen.
Bei der Übernahme in das heutige Landeshauptarchiv am Beginn des 20. Jahrhunderts wurden die Archivalien unter Beibehaltung der vorarchivischen Gliederung als Bestände A 12a I bis A 12a III aufgestellt. Dies hat eine Gliederung zur Folge, die letztlich nicht viel mehr als die Reihenfolge der Abgaben in das Merseburger Regierungsarchiv erkennen lässt und unter archivfachlichen Gesichtspunkten als unzureichend gelten muss.
Eine Neubearbeitung der drei Bestände A 12a I bis A 12a III unter Rekonstruktion der ursprünglichen Provenienzen erscheint dringend erforderlich, wird sich aber angesichts der überaus komplexen Verwaltungsgeschichte gerade der Grafschaft Mansfeld wohl nur im Rahmen eines großangelegten Erschließungsprojektes realisieren lassen.
Vorläufig bleibt es erforderlich, die genannten drei Bestände parallel zu benutzen. Durch die sukzessive Retrokonversion sollen zumindest die Recherchemöglichkeiten im Zugriff auf die einzelnen Verzeichnungseinheiten verbessert werden.
Zusatzinformationen: Literatur: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 1, 3, 6-8), 4 Bde., Halle 1954-1972, hier Bd. 1, S. 261-268.
Laufmeter: 7.8
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
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