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Bf Erich von Osnabrück und Paderborn, Hz. zu Braunschweig, gestattet mit Zustimmung des Domdechanten und Kapitels der Domkirche zu Paderborn den geistlichen Jungfrauen, der Äbtissin Katharina Greve und dem ganzen Konvent „unseres Klosters Wormeln (Wormelen), bei unserer Stadt Warburg (Warborch) gelegen“, den angefangenen Bau einer an der Twiste (Twyste) oberhalb Wormeln gelegenen Mühle zum eigenen Nutzen und dem des Dorfs Wormeln zu „vollenden“, und zwar ohne Behinderung der Amtleute zum Calenberg1) und anderer. Das Kloster hatte dort schon früher eine Mühle besessen, die aber nach kurzer Zeit wieder verfallen war. Sollten die Hintersassen des Amtes Calenberg aus Not und zu ihrem Nutzen die Mühle gebrauchen wollen, so soll das nach Landesrecht und –gewohnheit und ohne Schaden des zum Schloß Calenberg gehörigen Malwerks geschehen, damit „dieselben Jungfrauen“ sich an die Ordensregel (reformacien) „halten und ein geistliches Leben führen“. Die Äbtissin gelobt dieses für sich und den Konvent. Der Bf kündigt sein Siegel, Domdechant und Domkapitel kündigen ihr großes Kapitelssiegel und die Äbtissin das Konventssiegel an. Datum anno Domini millesimo quingentesimo decimo sexto in vigilia Penthecostes.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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