Ignaz Anton Friedrich von der Asseburg zu Hinnenburg, Dompropst zu Paderborn und Domkapitular zu Osnabrück, reversiert den Kapuzinern zu Paderborn die Mitbenutzung des Wassers aus ihrer Wasserkunst auf der Klostermauer bei der Statue St. Francisci Seraphici auf Lebenszeit gegen 5 Reichstaler jährliche Abgabe. Die Bewilligung erfolgte durch den apostolischen Syndikus der Kapuziner, Wilhelm Freiherr von Wolff-Metternich zur Gracht, Dompropst und Domdechant zu Münster und Paderborn, nach Feststellung der Unschädlichkeit durch dessen Mandatar Martin Marceller, Ingenieur Schlun (Schlaun) und den Stadtwassermeister Johann Sprick unter Auflage, den ruinierten Kasten auf der Mauer zu erneuern und zu vergrößern, auch innen mit Bleitafeln auszukleiden. Die Ableitung des Wassers soll durch eine Kerbe am "Schedebrett" erfolgen, von dort in den Nebenkasten und dann durch einen Kanal in den Propsteigarten gehen. US und SA des Ausstellers und des apostolischen Syndikus Wilhelm von Wolff-Metternich

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...