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Quittungen gegenüber der Stadt 1809-1810
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Stadtarchiv Mainzer Zeit >> Rechnungswesen (Forderungen, Gehälter, Rechnungen, Quittungen etc.) >> Quittungen und Rechnungen (Stadt Aschaffenburg)
1809 - 1810
Enthält: - Bürgermeister Braun bekundet am 28. November 1809, dass der Präbend Amtmann Schipp dem Maurermeister Gabriel Hoßges 200 Gulden Abschlag schuldet. Quittungen des Maurermeister über Bezahlung am 8. und 15. Dezember 1809 in zwei Raten
- Bürgermeister Braun bekundet am 13. Januar 1810, dass der Amtmann Schipp an die Stadt 100 Gulden gezahlt hat. Maurermeister Gabriel Hoßges quittiert am 13. Januar 1810 Zahlung von 100 Gulden.
- Gabriel Hoßges, Maurermeister, bekundet am 13. Mai 1810, dass er 150 Gulden vom Bürgermeister Braun erhalten hat wegen der Mauerarbeiten des "Landingsdohls"
- Maurermeister Gabriel Hoßges bekundet am 23. Mai 1810, dass ihm der Bürgermeister Braun zur Beschwerdeführung wegen der zu großen "Moderation" von 152 Gulden 29 Kreuzern einen Zettel, "den 1ten Dohl im Landing betreffend", welcher von 544 Gulden 35 Kreuzern eine Summe von 392 Gulden und 6 Kreuzern "moderiert" hat. (oben "Nro. 764",somit vermutlich einst Teil einer Rechnung bzw. eines Rechnungsbuchs)
4 Blätter
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.