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Allgemeine Bestimmungen über die Presse und deren Beaufsichtigung im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen vor Erlass des Preußengesetzes vom 12. Mai 1851
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Allgemeine Bestimmungen über die Presse und deren Beaufsichtigung im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen vor Erlass des Preußengesetzes vom 12. Mai 1851
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 19-22 Nr. 1018
I-VIII-F-981 Bd. 1
NVA I 16513
909
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 19-22 Preußische Regierung für die Hohenzoll. Lande: Abt. I, Sekt. VIII: Polizei und Landjägerverwaltung
Preußische Regierung für die Hohenzoll. Lande: Abt. I, Sekt. VIII: Polizei und Landjägerverwaltung >> 1. Registraturschicht 1 (angelegt ab 1852) >> 1.6. Ordnungs- und Sittenpolizei >> 1.6.5. Presse, Zeitschriften