Sigmund Ehinger, Amtmann zu Langenau ("Naw") bestätigt ein Urteil des Gerichts zu Langenau zwischen Kloster Salem und Hans Emerling von Unterelchingen in einem Prozess um die Zahlung von 12 Schilling Heller jährlicher Abgabe aus der Unterelchinger Taverne an Kloster Salem. Fürsprecher des Klosters ist Hans Neidlinger. Das Urteil des Stadtgerichts Ulm - das vom Gericht zu Langenau um Ratschlag gebeten worden war - verlangt vom Abt, dass er den Eintrag der Abgabe im Salbuch des Klosters beschwöre. Das Kloster verlangt einen Apostelbrief zur Appellation.