Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Philipp Stumpf von Schweinberg für ein Jahr zu seinem Diener bestallt hat. Er soll dem Pfalzgrafen auf dessen Ansinnen mit drei reisigen Pferden gegen jedermann dienen und zu allen Geschäften aufwarten. Im Dienst sollen Philipp Stumpf und seine Knechte Futter, Mahl, Nägel und Eisen erhalten. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll ein Austrag nach Gewohnheit des Hofes stattfinden. Für den Dienst soll Philipp Stumpf jährlich 30 Gulden Sold aus der fürstlichen Kammer, Wein und Hafer im Wert von 30 Gulden von der Kellerei zu Möckmühl sowie ein Hofkleid bei der Einkleidung des Hofgesindes erhalten. Er hat Treue, Huld, pflichtgemäßen Dienst und ewige Verschwiegenheit gelobt und geschworen.