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Dekan und Kapitel des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen bekunden, daß sie Herrn Johann von Hachenburg, ihrem Mitkanoniker und Kapitelsbruder, Haus und Hof mit seinem Bezirk und Zubehör am Dehrner Weg zu Dietkirchen auf Lebenszeit gegen eine Geldsumme, die er ihnen bezahlt hat, verkauft haben und derselbe dies Anwesen ('gehuse und(e) hob') sehr gebessert und über 250 Gulden daran verbaut hat. Um dieses kostbaren Baus und seiner treuen Dienste willen geloben sie, daß, wenn er vom Erdreich scheidet, der erste Priester, Kanoniker oder ein anderes Stiftsmitglied, welches das Haus besitzen möchte, binnen einem Jahr 30 Gulden erlegen soll, wozu der vorgenannte Johann 10 Gulden geben wird, und daß damit das Kapitel und die Präsenz 2 Gulden Gülte zu einem ewigen Gedächtnis und einer Jahrzeit für ihn kaufen sollen; 1 Gulden soll zu einer Vigil und einer gesungenen Seelmesse verwandt und den Stiftspersonen gegeben werden, die sie ganz lesen und singen helfen, und den anderen Gulden sollen 12 Priester erhalten, die am gleichen Tag 12 Seelmessen für ihn und seine Eltern im Stift lesen. Sind nicht soviele Priester anwesend, daß 12 Seelmessen gelesen werden können, so sollen die Priester die ausstehenden Messen am folgenden Tag nachholen. Die Aussteller geloben ferner, daß sie demjenigen, der das Haus nimmt und das Geld nicht zahlt, seine Einkünfte aus der Präsenz und vom Speicher solange nicht entrichten wollen, wobei denselben keine Privilegien, Freiheit und keine Würde schützen soll. - Siegel des Stifts ad causas ('des wir uns zu unßern sachen gebruchen') zugleich für die Vikare.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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