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Telgte A >> Markensachen, Jagd- und Fischereigerechtsame >> Fischereigerechtsame
1671 November 21
Enthält: u.a. 2.Vor dem Notar Johannes Langen sagt Johann ton Holte, Senior des alten Armenhauses, auf Ersuchen der Provisoren aus, daß die Armen auf Mittwinterabend von demjenigen, welcher die Fischerei, nämlich die Armenfredde, gebrauche, für zwei Mark Fische zu fordern haben. Diese Fische wurden stets nach Münster gebracht und in drei Portionen geteilt. Davon erhalte der Vicarius in spiritualibus eine, der Elemosinarius eine und die dritte bekommen die Diener der Siegelkammer. Dafür gibt der Elemosinarius den Armen in einem versiegeltem Brief 30 Schilling, aus der Siegelkammer werden den Armen zum Opfergeld 6 Schilling gegeben. Als die Stadt Münster belagert worden sei, seien die Armen um Fastnacht gefragt worden, warum sie die Fische nicht brächten, ob sie etwa zu reich wären und des Opfergeldes nicht bedürften. Sie sollten die Fische bringen und ihr Geld holen. So sei es auch geschehen, als Münster blockiert war und er im folgenden Jahr die Fische gebracht hätte, da sei er aufgefordert worden, die Fische des vergangenen Jahrs zu Neujahr nachzureichen und das Geld abzuholen. Geschehen zu Telgte im Hause des Hermann Berheide. Zeugen: Hans Michel Kohler (Keh1er) und Johann Specht.