König Friedrich bekundet, dass Engelbrecht von Nassau, Leek und Breda und Gottfried von Eppstein gemäß der inserierten Urkunde beider Herren von 1420 Juli 2 Erzbischof Otto von Trier zugestanden haben, die bisher vom Reich lehnsrührige Grafschaft Diez von ihm zu Lehen zu nehmen. Der König bestätigt auf Bitte Erzbischofs Jakobs von Trier diese Übertragung und gibt seine Einwilligung dazu, befiehlt demgemäß, den Grafen von Nassau und den Herren von Eppstein, die Grafschaft Diez mit allem Zubehör, wie sie vom Reich lehnsrührig war, von Erzbischof Jakob, seinen Nachfolgern und dem Erzstift Trier zu Lehen zu nehmen, behält sich jedoch die Oberlehnsherrschaft über die Grafschaft vor, die dann jeder Erzbischof künftig mit seinen Regalien und Lehen vom König empfangen soll.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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