König Friedrich bekundet, dass Engelbrecht von Nassau, Leek und Breda und Gottfried von Eppstein gemäß der inserierten Urkunde beider Herren von 1420 Juli 2 Erzbischof Otto von Trier zugestanden haben, die bisher vom Reich lehnsrührige Grafschaft Diez von ihm zu Lehen zu nehmen. Der König bestätigt auf Bitte Erzbischofs Jakobs von Trier diese Übertragung und gibt seine Einwilligung dazu, befiehlt demgemäß, den Grafen von Nassau und den Herren von Eppstein, die Grafschaft Diez mit allem Zubehör, wie sie vom Reich lehnsrührig war, von Erzbischof Jakob, seinen Nachfolgern und dem Erzstift Trier zu Lehen zu nehmen, behält sich jedoch die Oberlehnsherrschaft über die Grafschaft vor, die dann jeder Erzbischof künftig mit seinen Regalien und Lehen vom König empfangen soll.
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König Friedrich bekundet, dass Engelbrecht von Nassau, Leek und Breda und Gottfried von Eppstein gemäß der inserierten Urkunde beider Herren von 1420 Juli 2 Erzbischof Otto von Trier zugestanden haben, die bisher vom Reich lehnsrührige Grafschaft Diez von ihm zu Lehen zu nehmen. Der König bestätigt auf Bitte Erzbischofs Jakobs von Trier diese Übertragung und gibt seine Einwilligung dazu, befiehlt demgemäß, den Grafen von Nassau und den Herren von Eppstein, die Grafschaft Diez mit allem Zubehör, wie sie vom Reich lehnsrührig war, von Erzbischof Jakob, seinen Nachfolgern und dem Erzstift Trier zu Lehen zu nehmen, behält sich jedoch die Oberlehnsherrschaft über die Grafschaft vor, die dann jeder Erzbischof künftig mit seinen Regalien und Lehen vom König empfangen soll.
170 I, U 1187
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 15. Jahrhundert >> 1426-1450 >> 1441
1441-07-27
zwei Ausfertigungen, stark moderbeschädigt, Siegel fehlt; mit dem Kanzleivermerk auf dem Umbug rechts: Ad mandatum domini regis Hermanus Hecht
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. Neustadt an phincztag nach sand Jacobs tag 1441
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Vidimus 1448 November 3 siehe U 1268
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:06 MESZ