Hans Hainleman von Bissingen, gef. zu Kirchheim, weil er sich einem Befehl der Obrigkeit widersetzt und den Amtmann, der ihm Befehl erteilt hatte, in dessen eigener Wohnung mit der Waffe bedroht und ihn anzugreifen versucht hatte, jedoch auf Fürbitten wieder freigelassen, schwört U. Er stellt ferner 3 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung der U. auf Erfordern binnen Monatsfrist der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder aber, wenn dies innerhalb dieser Zeit nicht geschähe, der Herrschaft 100 lb h Pönfall zu zahlen. Bürgen: sein Sohn Jörg Hainleman von Ochsenwang, sein Bruder Bernhard Hainleman von Bissingen und Michel Hengst von Weilheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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