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Da zwischen Johann v.d. Recke dem Jüngeren zu Steinfurt und Elisabeth von der Recke, Tochter des Dietrich v.d. Recke, kleve-märkischem Rat, Drost zu Unna und Kamen, unter Vermittlung Johann Schenckings zu Bevern und Ludolf v. Galens zu Ermelinghof die Ehe beredet worden ist, regelte Johann v.d. Recke und dessen Frau Anna nun die Abfindung ihres Sohnes Dietrich, Bruder Johanns des Jüngeren v.d. Recke. Während Johann der Jüngere das Haus Steinfurt erhält, soll Dietrich v.d. Recke mit 12000 Reichstalern, die nach 10 Jahren ausgezahlt werden sollen, abgefunden werden. Regelung des Unterhaltes Dietrichs v.d. Recke während der 10 Jahre

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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