Betreffend ein Anfrage des Oberforstamts Freudental, ob der Kleemeister Carle aus Meimsheim berechtigt sei, von einer, von Bernhard Frank von Nordheim verkauften Kuh, wovon das Fleisch vergraben wurde, eine Schadloshaltung für die Häute und das verscharte Fleisch anzusprechen (Freudental, Meimsheim, Nordheim, Brackenheim)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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