A: Bürgermeister, Rat und Gemein zu Auerbach für sich und die armen Leute zu Welluck. S: Stadt Auerbach. E: Abt Heinrich, Prior und Konvent des Klosters Michelfeld. Betreff: Beilegung der Irrungen mit E wegen des Felds am Ebersberg, das vor Zeiten in die Güter zu Welluck gehört hat und das mit Weinwachs belegt und bebaut ist, auf Grund eines gütlichen Spruchs des Albrecht von Egloffstein, Pflegers und Landrichters zu Auerbach. Demnach ist das Feld ein rechtes gekauftes Gut der Stadt und der Bürger zu Auerbach, das diese mit Willen und Wort des Abtes, Priors und Konvents von Michelfeld von deren armen Leuten zu Welluck um eine Summe Geldes, jedem nach seiner Anzahl, erkauft haben. Doch sollen diejenigen Bürger der Stadt, die das Feld - viel oder wenig - innehaben, oder diejenigen, denen sie es künftig verkaufen, vom Abt von Michelfeld zu Lehen empfangen. Auch sollen sie Abt und Kloster daraus den Zehnt nach Herkommen und Gewohnheit des Dorfs zu Welluck reichen.

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Staatsarchiv Amberg
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