Otto Heinrich von Vlodrop hatte in seinem Testament 1616 Wilhelm von Bongart, den Sohn seiner mit Werner von Bongart, Herr zu Wijnandsrade, verheirateten Schwester Anna Katharina von Vlodrop zum Universalerben eingesetzt und Adam Dries, den Drosten von Leut, zum Verwalter auf Lebenszeit ernannt. Nach dem gewaltsamen Tod Otto Heinrichs von Vlodrop Ende 1619 oder Anfang 1620 stellten daher sowohl Werner und Wilhelm von Bongart als auch Adrian Balthasar von Vlodrop, der einzige lebende Bruder Otto Heinrichs, Ansprüche auf dessen gesamtes Erbe. Dazu gehörten neben seinen Luxemburgischen Gütern auch die Reichsherrschaften Rijckholt und Leut, letztere mit Schloß und Ort Leut, mit Eisden (Eysden, B) und Meeswijk (Meswijk), Besitz im Jülicher Gebiet sowie mit den Höfen zu Veldwezelt, Lanklaar und Vernich und den zu Stokkem (Stockheim) und Dilsen gelegenen Schöffengüter. Im Verlauf der gegenseitigen Versuche, die Erbgüter in Besitz zu nehmen, kam es wiederholt zu Gewalttätigkeiten, und vier auf Seiten des Herrn von Vlodrop stehende Männer wurden durch Wilhelm von Bongart und die ihn unterstützenden spanischen Soldaten gefangen genommen und auf Schloß Leut inhaftiert. Gegen diesen Übergriff wendet sich Adrian Balthasar von Vlodrop an das RKG und erwirkt am 19.1.1621 ein Mandat gegen Werner und Wilhelm von Bongart sowie gegen Adam Dries. Die noch am 7.3.1621 geschehene Freilassung der Gefangenen erkennt der Kläger allerdings nicht als vollständige Parition an. Der Prozeß zieht sich daher weiter bis zur 1623 eingereichten Triplik des Klägers, ohne daß diese Prozeßhandlungen jedoch noch ins Protokoll aufgenommen worden wären.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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