Herzog Wilhelm IV. von Bayern und Herzog Ludwig X. von Bayern urteilen im Prozess zwischen dem herzoglichen Landgericht Rosenheim und Kling einerseits und dem Emmeramischen Propstverwalter zu Vogtareuth andererseits um die Hofmark Vogtareuth und die Ausübung der Niedergerichtsbarkeit in und außerhalb des Dorfes Vogtareuth. S=A