Der bischöfliche Official zu Münster beurkundet, daß Adolf von Holthausen seinem Bruder Hermann von Holthausen alle sein Recht an dem Hofe und Gute zu Holthausen und dessen Zubehörungen übertragen hat. 1525, Donnerstags nach Laetare

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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