Kurfürst Pfalzgraf Friedrich bewilligt dem Kloster Herrenalb, daß es von dem Holz und Borten aus seinen Wäldern rheinabwärts nur einfachen Zoll geben dürfe, es mögen die Ware führen oder haben wer da wolle, markgräflich badische Leute ausgenommen, welche von allem Gut doppelten Zoll zahlen.