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Niedersächsisches Innenministerium (Bestand)
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Enthält: Dienststellenverwaltung und Haushalt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, ständige Konferenz und Arbeitsgemeinschaft der Innenminister, Rechtsangelegenheiten, Grenzsachen, Namensänderungen, Einbürgerungen, Orden, Titel und Ehrenzeichen, Verwaltungs- und Gebietsreform, Entschädigung und Wiedergutmachung, Vermessungs- und Katasterwesen, Polizei, Staatsschutz, Verkehrswesen, Ausländer- und Asylangelegenheiten, Lotterien, Spielbanken, Vereins- und Versammlungswesen, Parteiverbote, Katastrophenschutz, Bundeswehr und Bundesgrenzschutz, Militäranlagen, Kommunalverfassung, u.a. Änderung von Gemeinde- und Straßennamen, Kommunalaufsicht, Kommunaler Finanzausgleich, Raumordnung und Landesplanung, Wappen, Siegel und Stempel u.a.
Geschichte des Bestandsbildners: Nach Bildung des Landes Niedersachsen wurde am 9. Dezember 1946 eine neue Regierung des Landes Niedersachsen mit neun Fachministern (Inneres; Finanzen; Aufbau und Arbeit; Volksbildung, Kunst und Wissenschaft; Wirtschaft; Verkehr; Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Volksgesundheit und Wohlfahrt; Justiz) vorgestellt. Die Abteilungen des Innenministeriums nahmen dann 1952 folgende Aufgaben wahr (Nds. MBl. 1952, S. 108):
Geschichte des Bestandsbildners: - Abt. A: Allgemeine Angelegenheiten,
- Abt. I: Verfassung und Verwaltung,
- Abt. II: Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
- Abt. III: Kommunalabteilung,
- Abt. IV: Preisbildungsstelle,
- Abt. V: Verfassungsschutz.
Im Jahr 1969 gehörten zum Geschäftsbereich des Ministeriums das gesamte Polizeiwesen, der Verfassungsschutz, die Kommunalaufsicht, die Vermessungs- und Katasterverwaltung, die Raumordnung und Landesplanung, die acht Regierungs- bzw. Verwaltungsbezirke, die Verwaltungsschule, der Feuer- und Katastrophenschutz, die Landesfeuerwehrschulen, das Nieders. Landesverwaltungsamt, das Institut für Landeskunde und Landesentwicklung, die gemeinsame Landesplanung Nds.-Hamburg und Nds.-Bremen sowie die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit den fünfziger Jahren sind zahlreiche Aufgabenverlagerungen zu verzeichnen. Von der Staatskanzlei wurden 1953 die Angelegenheiten der Unterbringung des Personenkreises nach Art. 131 GG und die soziale Betreuung der Beamten, Angestellten und Arbeiter in das MI übernommen (Nds. MBl. 1953, S. 318). Die Zuständigkeit für die Betreuung der heimatlosen Ausländer ging 1955 vom MI auf das Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte über (Nds. MBl. 1955, S. 762). Angelegenheiten der Preisbildung und Preisüberwachung wurden 1958 vom Innenministerium auf das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr übertragen (Nds. MBl. 1958, S. 41). Vom Kultusministerium erhielt das MI den Bereich Sportpolitik, Sportförderung, Sportausbildung, Sportstätten und sportliche Jugendarbeit (Nds. MBl. 1994, S. 1053).
Teilaufgaben der Staatsmodernisierung, nämlich Verwaltungsreform und Reformarbeitsmarkt, wurden 2001 von der Staatskanzlei in das Ressort Inneres verlagert (Nds. MBl. 2000, S. 767). Im gleichen Jahr bekam das Innenministerium auch Städtebau und Wohnungswesen (Nds. MBl. 2000, S. 768), verlor diese Zuständigkeit jedoch bereits 2003 an das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (Nds. MBl. 2003, S. 219). Die Aufgabe Raumordnung und Landesentwicklung wurde zunächst der Staatskanzlei (Nds. MBl. 2000, S. 768) und dann dem Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Nds. MBl. 2003, S. 219) überantwortet. Als Folge des Regierungswechsels 2003 wurden zudem innerhalb des Ministeriums einige Abteilungen und Referate umstrukturiert und das MI am 12. März 2003 (Nds. MBl. 2003, S. 220) in "Ministerium für Inneres und Sport" umbenannt, um zu unterstreichen, "welch hohen Stellenwert die Landesregierung dem Sport beimisst" (Antwort der Landesregierung vom 5. November 2003 auf eine Kleine Anfrage, in: Nds. Landtag, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/532).
Geschichte des Bestandsbildners: Nach der Landtagswahl 2008 erhielt das MI die Verantwortung für die Integrationspolitik, für die eine eigene Abteilung eingerichtet wurde. Aufgrund der zugemessenen Bedeutung wurde das MI kurzzeitig in "Ministerium für Inneres, Sport und Integration" umbenannt. Bereits 2010 ging dieser Aufgabenbereich jedoch wieder verlustig, als er infolge einer Kabinettsumbildung dem MS übertragen wurde. Stattdessen wurde in Hinblick auf die Netzsicherheit als eine der zukünftig zentralen Herausforderungen im November 2011 eine Abteilung "IT-Sicherheit" im MI eingerichtet, um der wachsenden Bedeutung der Informations- und Datenverarbeitung für das staatliche Handeln Rechnung zu tragen.
Trotz dieser Verlagerungen ist der Organisationsaufbau des Ministeriums mit den Kernbereichen Allgemeine Angelegenheiten/ Verfassung/ Verwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung und Kommunalangelegenheiten sowie den Spezialbereichen Vermessungs- und Katasterwesen und Raumordnung/ Landesplanung relativ konstant geblieben.
Gemäß dem Organisationsplan vom 1. Juni 2015 ist das MI derzeit aus einer Referatsgruppe L (Ministerbüro, Strategie, Presse, Gremien und Sport; insg. vier Referate) und sechs Abteilungen aufgebaut, nämlich:
Geschichte des Bestandsbildners: Abt. 1: Allgemeine Angelegenheiten (4 Referate)
Abt. 2: Landespolizeipräsidium (6 Referate)
Abt. 3: Kommunal- und Hoheitsangelegenheiten (5 Referate)
Abt. 4: IT-Sicherheit und -Infrastruktur, Geoinformation, Vermessung (4 Referate)
Abt. 5: Verfassungsschutz (5 Referate)
Abt. 6: Ausländerangelegenheiten (4 Referate)
Stand: November 2012 (ergänzt Juni 2015)
Infolge der Landtagswahl 2017 wurde das Ministerium teilweise umstrukturiert (Organisationsplan vom 14. Mai 2018):
Abt. Z: Leitung, Zentrale Angelegenheiten und Sport (3 L-Referate und 5 Z-Referate)
Abt. 1: Migration und Geoinformation (5 Referate)
Abt. 2: Landespolizeipräsidium (6 Referate)
Abt. 3: Kommunal- und Hoheitsangelegenheiten (6 Referate)
Abt. 4: Digitale Verwaltung und Informationssicherheit (6 Referate)
Abt. 5: Verfassungsschutz (5 Referate)
Stand: Mai 2018
Geschichte des Bestandsbildners: Innenminister des Landes Niedersachsen:
09.12.1946–12.02.1947 Dr. Dr. Günther Gereke (CDU), danach beurlaubt
12.04.1947–09.06.1948 Hinrich Wilhelm Kopf (SPD)
09.06.1948–26.05.1955 Richard Borowski (SPD)
26.05.1955–19.11.1957 August Wegmann (CDU)
19.11.1957–12.05.1959 Hinrich Wilhelm Kopf (SPD)
12.05.1959–05.07.1967 Otto Bennemann (SPD)
05.07.1967–10.07.1974 Richard Lehners (SPD)
10.07.1974–13.02.1976 Rötger Groß (FDP)
13.02.1976–12.05.1976 Wilfried Hasselmann (CDU)
12.05.1976–19.01.1977 Gustav Bosselmann (CDU)
19.01.1977–28.06.1978 Rötger Groß (FDP)
28.06.1978–09.07.1986 Dr. Egbert Möcklinghoff (CDU)
09.07.1986–31.10.1988 Wilfried Hasselmann (CDU)
31.10.1988–08.11.1988 Walter Remmers (CDU), kommissarisch
09.11.1988–21.06.1990 Josef Stock (CDU)
21.06.1990–28.10.1998 Gerhard Glogowski (SPD)
28.10.1998–03.03.2003 Heiner Bartling (SPD)
04.03.2003–19.02.2013 Uwe Schünemann (CDU)
seit 19.02.2013 Boris Pistorius (SPD)
Geschichte des Bestandsbildners: Staatssekretäre im Ministerium des Innern:
01.06.1946–30.06.1952 Dr. Erich Danehl, danach vacat
??.10.1952–31.07.1956 Dr. Karl Ott (GB/BHE)
01.08.1956–01.07.1959 Eberhard Westerkamp
01.07.1959–01.09.1963 Dr. Dr. Walter Wegner
01.09.1963–01.08.1965 Dr. Günther Flindt
01.08.1965–08.07.1970 Dr. Günther Langensiepen
08.09.1970–10.07.1974 Dr. Helmut Tellermann (SPD)
11.07.1974–05.07.1978 Günter Reichardt (FDP)
05.07.1978–31.08.1982 Bernhard Baier (parteilos)
01.09.1982–22.09.1982 Georg-Berndt Oschatz (CDU)
23.09.1982–15.07.1986 Dr. Karl Heidemann (CDU)
16.07.1986–08.11.1988 Dieter Haaßengier (CDU)
09.03.1987–31.01.1988 Friedrich Höse (CDU)
01.02.1988–09.11.1988 Dr. Franz Cromme (CDU)
09.11.1988–21.06.1990 Dr. Stefan Diekwisch (FDP)
21.06.1990–28.10.1998 Claus-Henning Schapper (SPD)
14.01.1993–30.06.1995 Helmut Dohr (SPD) als Beauftragter für Polizeireform
28.10.1998–03.03.2003 Werner Lichtenberg (SPD)
04.03.2003–30.04.2006 Dr. Roland Koller (CSU)
01.05.2006–31.01.2007 Dr. Gabriele Wurzel (CDU)
01.02.2007–23.03.2010 Wolfgang Meyerding (CDU)
24.03.2010–18.02.2013 Dr. Sandra von Klaeden (CDU)
seit 19.02.2013 Stephan Manke (SPD)
Bestandsgeschichte: Die erste systematische Bearbeitung des Bestandes nahm Dr. Schöningh vor. Er fasste 1978 die bis dahin eingegangenen Abgaben in der Acc. 60/55 zusammen und ließ den Bestand verzeichnen. Veranlasst durch größere Aktenabgaben zu Anfang der 1980er Jahre und die Notwendigkeit, die Daten in die EDV zu übernehmen, musste ein neue Klassifikation erarbeitet werden. Den Grund hierfür legten Dr. Dettmer und Frau Bertrang; Modifikationen erfolgten in Anpassung an neu eingelieferte Akzessionen. So wurden die von Dr. Schöningh formulierten Aktentitel vereinheitlicht und dem Gesamtmaterial angepasst.
Die vorhandene Gliederung erwies sich beim Einbau der umfangreichen Acc. 1/89 als unzureichend und unpraktikabel. Aufgrunddessen erfolgte, teilweise auf die vorhandene Gliederung aufbauend, 1991 eine Neubearbeitung mit der Formierung von sechs Teilbeständen. Diese wurden anfangs mit Buchstaben, später mit Ziffern versehen. Mit Ausnahme des Teilbestandes Nds. 100 W (Wappen) richtet sich der Aufbau dieser Teilbestände weitgehend nach dem relativ konstanten Organisationsaufbau des Ministeriums mit den Kernbereichen Allgemeine Angelegenheiten/ Verfassung/ Verwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung und Kommunalangelegenheiten sowie den Spezialbereichen Vermessungs- und Katasterwesen und Raumordnung/ Landesplanung. Die Neubearbeitung umfasste auch die teilweise Überarbeitung von Titelaufnahmen und eine Nachkassation von Akten.
Bestandsgeschichte: Seitdem hat der Bestand regelmäßig Zuwachs aus dem Zwischenarchiv und durch Abgaben aus dem Ministerium erhalten. Eine besondere Erwähnung verdient nur die umfassende Bewertung der Altregistratur, die Dr. Brüdermann und Herr Meyer 1997 durchgeführt haben: Damals wurden ca. 48 m Archivgut übernommen.
Stand: Dezember 2001 (unter Verwendung des Vorworts von Höötmann 1992)
Zu den Aufgaben des Niedersächsischen Ministers des Innern gehört die Aufsicht über die Wappen-, Flaggen- und Siegelführung der Kommunen (Nds. Gemeindeordnung § 15, vgl. auch Nds. Mbl. Nr. 61/ 1982, S. 1826). Da den Niedersächsischen Staatsarchiven bei dem Genehmigungsverfahren der Wappenführung die Begutachtung übertragen ist, bot es sich an, das von der Kommunalaufsicht des Ministeriums stammende Material insgesamt zu übernehmen, um neben der historischen Dokumentation auch ein archivisch nutzbares Hilfsmittel zu schaffen. Hierfür wurde der Teilbestand Nds. 100 W (Wappen) gebildet.
Die 1991 vorgenommene Spaltung des umfangreichen Gesamtbestandes in Teilbestände wurde inzwischen wieder rückgänig gemacht. Die Aufgliederung bildet sich heute in der Klassifikation ab, die sich zum Teil an der organisatorischen Struktur des Ministeriums orientiert :
- 1 Allgemeine Angelegenheiten,
- 2 Vermessungs- und Katasterwesen,
- 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
- 4 Kommunalangelegenheiten,
- 5 Landesplanung und Raumordnung,
- 6 Regierungsvertretung Hannover/Nienburg,
- 7 Wappen, Siegel, Stempel,
- 8 Karten, Fotos, Filme, CDs.
Stand: November 2012
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.