Die mit den von Twiste ratione jurisdictionis gehabte Differenzen betreffend
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Loculus VII, Paket A Nr.1-18
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten
1647-1690
Enthaeltvermerke: enth.: 1) Landvogt zu Peckelsheim überschicket den Bericht wegen des Twistens Opposition und Turbation in der Engar Mühle und gibt Ursachen vor warum er solchen nicht früher eingeschickt, 23.Febr.1647; 2) Cordt von Twiste bittet seine an der Engar Mühle gehabten Arbeitsleute mit andiktierter Strafe zu übersehen oder Dilation zu verstatten bis ein anderes bei Ihro churfürstlichen Durchlaucht ausgebracht, 8.Juli 1647; 2 1/2) rescriptum regiminis wegen von Johan Friederich von Twiste verübter Tätlichkeiten und Bedrohungen, 2.Dez.1664; 3) rescriptum regiminis über die von dem Johan Friederich Twiste wegen der Jurisdiktionalien zu Peckelsheim geführte Klage zu berichten, 5.Dez. 1667; 4) Konzept Berichts welchen der Rentmeister Wilhelm Heising diesfalls abgestattet, 12.Dez..1667; 5) Johan Friedrich von Twiste begehret mit Beitreibung der andiktierten Gogerichtsbrüchten einzuhalten bis von den Fürsten auf seinen eingeschickten Gegenbericht dekretiert seie, 29.Febr.1668; 6) Landvogt zu Peckelsheim referiert wie, daß der Gerichtsjunker von Twiste einige zum Frei-und Gogericht gehörige Exzesse bestraft, 28.April 1668; 7) Landvogt zu Peckelsheim berichtet wie, daß Meister Cordt von Gerden, Schneider allda, sich verwendlich unterstanden, gegen die privilegia des Schneideramts zu Peckelsheim in des Waldeyers Haus, in des pastoris Haus und Junker Johan Friderich von Twiste zu arbeiten, was halber ihn in 10 Schillinge Brüchten deklariert, 17.Nov.1686; 8) Protestationsschreiben so Johan Friderich von Twiste als Pfandeinhaber der Peckelsheimischen Burg gegen diese Bestrafung ans Amt Dringenberg eingeschickt, 5.Dez.1686; 9) Konzept Berichts so Rentmeister Wilhelm Heising wegen von dem von Twiste außerhalb Peckelsheim in den Gärten praetendierter Jurisdiktion an den zeitlichen Fürsten abgestattet, 18.Nov.1687; 10) Johan Friderich von Twiste ist den 12.Nov 1687 darum, daß er gegen die in hochfürstlicher Hoheit von fürstlichen dazu beeideten Bedienten beschehene Pfändung einige Gegenpfändung getan, in 10 Goldgulden Strafe deklariert, welche beizutreiben anbefohlen wird, 26.Jan.1688; 11) rescriptum regiminis über das von den Gebrüdern von Twiste für ihren Diener Nymphius der andiktierten Brüchten halber eingelegtes supplicatum zu berichten, 15.Dez.1691; 12) protocollum Dringenbergense so wegen Untersuchung des Nymphii Exzesses, abgehalten 1.März 1692; 13) Konzept Berichts so Wilhelm Heising, nebst vorhin abgehaltenen protocollo eingeschickt, 27.März 1692; 14) Twistischer Bedienter Nymphius hat sich graviert wegen ihm angesetzter 2 Reichstaler Brüchten, worüber zu berichten, 13.Nov.1692; 15) Konzept Berichts so dieserthalb abgestattet, 12.Dez.1692; 16) rescriptum regiminis, daß die andiktierten 2 Reichstaler Brüchten beigetrieben werden sollen, 2.Jan.1693; 17) Konzept Berichts so wegen dieser Brüchten abgestattet, 4.Dez.1696; 18) von den Twistischen Brüchten werden 50 Reichstaler zum Dringenbergischen Altar gnädigst assigniert, 22.Sept.1690
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:08 MEZ
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